Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen
Sezai Sari
PV-Anlagen-Reinigung und PV-Anlagen-Montage
Berliner Straße 33
64372 Ober-Ramstadt
– nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – und seinen Auftraggebern – nachfolgend "Auftraggeber" genannt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Leistungen auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung dar.
2.2 Durch die Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab.
2.3 Der Auftragnehmer kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung eines schriftlichen Angebots bzw. einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung annehmen.
2.4 Für alle Leistungen wird ein individuelles Angebot erstellt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Auftragnehmer erbringt folgende Hauptleistungen:
- Montage von Photovoltaik-Anlagen
- Reinigung von PV-Anlagen mit modernster Robotertechnik
- Beratung und Planung von Photovoltaik-Projekten
- Wartung und Service von PV-Anlagen
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
3.3 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot. Änderungen des Leistungsumfangs können zu Preisanpassungen führen.
4.3 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Abschluss der Leistung fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
4.4 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.5 Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
5. Ausführungsfristen und Termine
5.1 Ausführungsfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
5.2 Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt und insbesondere alle vom Auftragnehmer angeforderten Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben rechtzeitig beibringt.
5.3 Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern sich die Fristen und Termine angemessen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
6.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeiten am vereinbarten Ort durchgeführt werden können und sorgt für freien Zugang zu allen relevanten Bereichen.
6.3 Erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen (z.B. von Vermietern, Hausverwaltungen) sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen.
6.4 Bei Montagearbeiten: Der Auftraggeber stellt sicher, dass die baulichen Voraussetzungen (z.B. Tragfähigkeit des Daches, elektrische Infrastruktur) gegeben sind.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer leistet Gewähr für eine fachgerechte und qualitativ hochwertige Ausführung der vereinbarten Leistungen.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung bzw. bei Werkverträgen ab Abnahme des Werkes.
7.3 Mängelansprüche sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
7.4 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
7.6 Für gelieferte Materialien und Komponenten gelten die Gewährleistungsbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2 Für Schäden, die nicht unter Ziffer 8.1 fallen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und soweit der Auftragnehmer eine Garantie übernommen hat.
8.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleiben gelieferte Materialien und Komponenten Eigentum des Auftragnehmers.
9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
10. Abtretung und Aufrechnung
Der Auftraggeber kann Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte abtreten.
11. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Vertragsabwicklung. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtlicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.4 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Darmstadt. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Hinweis: Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht diesem unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden oder bei Fernabsatzverträgen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht gemäß §§ 312b ff. BGB. Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vorzeitig, wenn mit der Ausführung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde und der Verbraucher bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Stand: November 2025
Diese AGB wurden speziell für den Handwerksbetrieb SG Montage erstellt.